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Allgemeine GeschäftsbedingungenWir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. |
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1. Angebote Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Angebote im Internet enthalten aus Gründen der Neutralität nur ungefähre Eckdaten und können Abweichungen enthalten. Ausschlaggebend sind die Daten, die Ihnen nach Erhalt der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung genannt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig. 2. Vorkenntnis Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen. 3. Entstehen des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden. 4. Fälligkeit des Provisionsanspruches Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig, spätestens jedoch mit der Geschäftsaufnahme. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig. 5. Provisionssätze Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Nordrhein-Westfalen üblichen Maklerprovisionen. Sie sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf anerkannt. Im Erfolgsfall sind zu zahlen, wenn im Exposé nicht andere genannt:
I. bei einem Kaufpreis bis zu EUR 7,5 Mio. 5% II. bei einem Kaufpreis ab EUR 7,5 Mio. 3% |
I. bei einem Kaufpreis bis zu EUR 7,5 Mio. 5% II. bei einem Kaufpreis ab EUR 7,5 Mio. 3%
Etwaige gewährte Mietfreizeiten ermäßigen die Bemessungsbasis der Provision nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis der Provision maßgebend. Diese Provision ist vom Mieter/Käufer bei Vertragsabschluß geschuldet und zahlbar. Den vorstehend genannten Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen. 6. Alleinauftrag Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart. 7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeldlich und uneingeschränkt tätig zu werden. 8. Vertragsverhandlungen und –abschluß Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannter Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. 9. Beendigung des Auftrages Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen. 11. Teilunwirksamkeit (gilt nur unter Kaufleuten) Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. Unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. |
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E-Mail: hjk@hjk-hotelmanagement.de
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